de:docs:bwinfo:infos:intgesp01

Integrationsgespräch

Es ist wichtig, dass in den Wochen nach dem Einzug ein Integrationsgespräch geführt wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich die Person gut eingelebt hat.

Das Integrationsgespräch wird nur in die Erhebung aufgenommen, wenn der:die Bewohner:in seit der letzten Erhebung neu eingezogen ist. Dann werden die Zeilen 93ff entsprechend den Einträgen in diesem Info-Element ausgefüllt.

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