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Qualitätssystem und Indikatoren

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Im November 2019 trat eine neue Richtlinie in Kraft. Sie definiert, wie Qualitätsprüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen ablaufen müssen. Die Neudefinition dieser Richtlinie war nötig, weil neue Regeln im Rahmen der Novellierung des SGB11 formuliert wurden. Besonders die §113 - §115 SGB XI und deren Vereinbarungen und Verordnungen müssen hier erwähnt werden. Sie bestimmen u.A. die Erstellung eines indikatorengestützten Verfahrens zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität im stationären Bereich.

Das Verfahren soll:

  • auf einer strukturierten Datenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements basieren
  • eine Qualitätsberichterstattung ermöglichen
  • eine externe Qualitätsprüfung ermöglichen
  • datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten

Die gesetzlichen Forderungen werden in den Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung (MuG) ausformuliert. Insbesondere die Regelungen aus der Anlage 3 waren die Grundlage des MDK Moduls in OPDE. Mit der Veröffentlichungssystematik befasst sich die Qualitätsdarstellungsvereinbarung nach § 115 Absatz 1 Satz 2ff. SGB XI (QDVS). Siehe im Quellenverzeichnis:[QDVS2019]

Danach müssen vollstationäre Pflegeeinrichtungen 2x jährlich:

  1. ausgewählte Daten aus der Pflegedokumentation ermitteln
  2. diese Daten in eine bestimmte Form bringen
  3. die so aufbereiteten Informationen an die Datenauswertungsstelle Pflege schicken

Die in Punkt 2. erwähnte Form wird durch den Dokumentationsbogen bestimmt. Weitere Information zur Datenstrukturierung finden Sie auch in der zugehörigen Spezifikation.

Der Stichtag ist ein festgelegtes Datum, dass jede Einrichtung zum Beginn der oben genannten Regelung bzw. bei Neueröffnung festgelegt hat. Von diesem Stichtag aus gerechnet erhebt jede Pflegeeinrichtung alle 6 Monate1) die erforderlichen Daten nach dem hier beschriebenen Schema und übermittelt die Ergebnisse an die DAS-Pflege.

Zwischen zwei benachbarten Stichtagen liegt der Erhebungszeitraum, auf den sich die gemeldeten Daten beziehen. Er beginnt genau einen Tag nach dem vorherigen Stichtag und endet mit dem aktuellen Stichtag.

Beispiel

Vorheriger Stichtag: 15.07.2021 Dann beginnt der Erhebungszeitraum am 16.07.2021 (ab Mitternacht) und läuft bis einschließlich 15.01.2022 (23:59 Uhr)

Nachdem die Bearbeitung durch die DAS-Pflege abgeschlossen ist, erhalten die Einrichtungen eine Auswertung. Daran können sie ihre eigene Qualität mit der aller anderen Einrichtung anhand bestimmter Kennzahlen2) vergleichen. Diese Ergebnisse werden veröffentlicht.

Neben den Grunddaten greift das Datenerhebungsmodul auf eine ganze Reihe von Informations-Elementen zu, die in der Liste mit dem Symbol gekennzeichnet sind.

Folgende Informations-Elemente müssen unbedingt ausgefüllt werden, damit eine Erhebung möglich ist:

Der Auswertungslauf in OPDE ist recht umfangreich. Damit dieser korrekt ablaufen kann, müssen alle benötigten Daten und Elemente vorhanden sein.

Während der Vorprüfung wird die Vollständig dieser Informationen geprüft. Sollte sie fehlschlagen beendet OPDE den gesamten Auswertungslauf und meldet eine Fehlerliste. Diese Fehler müssen zuerst korrigiert werden, bevor die Auswertung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Da ein Auswertungslauf jederzeit unverbindlich möglich ist, sollten Sie unbedingt einige Testläufe vor den jeweiligen Stichtagen durchführen. Es ist dann sehr einfach evtl. vergessene Einträge nachzutragen. Ab dem Stichtag müssen Sie solche vergessenen Einträge in den Erhebungszeitraum „hinein schieben“4).

Es gibt 4 Kriterien, die dazu führen, dass eine Person aus dem Auswertungslauf herausgenommen wird.

  • Einzugsdatum liegt weniger als 14 Tage vor dem Stichtag.
  • Bewohner:in ist Kurzzeitpflegegast.
  • Bewohner:in befindet sich in der Sterbephase.
  • Bewohner:in hält sich seit mindestens 21 Tagen vor dem Stichtag nicht mehr in der Einrichtung auf (z. B. wegen einer Krankenhausbehandlung oder eines längeren Urlaubs mit Angehörigen).

Für diese Bewohner:innen erstellt OPDE einen Minimaldatensatz, der aber nur wenige Informationen enthält und nicht zur Ergebnisberechnung verwendet wird. Die Begründung für den Ausschluss, wird in Zeile 8 eingetragen.

Minimal-Datensatz aus dem DAS-Dokumentationsbogen
Verwendung der Grunddaten im DAS-Dokumentationsbogen
ZeileBeschreibung
1Die Bewohner:innen Kennung wird automatisch von OPDE erzeugt. Sie ist eindeutig einer Person zuzuordnen. Auch wenn der:die Bewohner:in auszieht und wieder zurückkehrt, behält sie dieselbe Kennung.
2Der Wohnbereich ergibt sich aus dem Zimmer, das die Person am Stichtag bewohnt.
3Der jeweilige Stichtag
4Das ist das Datum an dem der, am Stichtag gültige, Heimaufenthalt begann.
5offensichtlich
6offensichtlich
7offensichtlich
8siehe hier

1)
exakt 183 Tage
2)
Indikatoren
3)
Die Angabe zur Unterbringung ist selbst bei Bewohner:innen nötig, die eigentlich ein Ausschlusskriterium (siehe unten) erfüllen.
4)
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  • Zuletzt geändert: vor 3 Jahren
  • von opdeadmin